
Auch wenn formale Minusstundenkonten in der Pflege eher die Ausnahme sind, gibt es einen zentralen Punkt: Wie gut sind Budgets und Leistungen im laufenden Jahr genutzt worden – und was lässt sich in 2026 besser steuern?
Gerade deine Auditberichte zeigen:
Viele Dienste haben genug Auftragsvolumen im Bestand, nutzen aber Budgets und Leistungsarten nicht konsequent – und verschenken damit Erlöse.
| Bereich | Typische Frage zum Jahreswechsel |
| Entlastungsbetrag | Wo wurden Budgets kaum genutzt – obwohl Entlastungsbedarf erkennbar ist? |
| Entlastungsbudget | Gibt es Klient:innen, die Verhinderungspflege kaum abrufen? |
| SGB-XI-Sachleistungen | Sind Pflegegrade, Leistungsumfang und Realität der Versorgung noch deckungsgleich? |
| SGB-V-Leistungen | Werden Verordnungen sauber umgesetzt und vollständig abgerechnet? |
Der Jahreswechsel eignet sich hervorragend, um genau diese Punkte im Team einmal bewusst anzuschauen.
Ein zentraler Knackpunkt – und eine der größten Fehlerquellen – sind neue oder angepasste Verträge nach SGB V und SGB XI.
Das Ergebnis: Fehlabrechnungen, Rückfragen der Kassen, Korrekturläufe, Zeitverlust und im schlechtesten Fall Retaxierungen.
1. Alle neuen oder geänderten Verträge SGB V / XI für 2025/2026 zusammenstellen.
2. Für jede betroffene Leistungsposition in der Software prüfen:
3. Das Ganze konsequent im Vieraugenprinzip prüfen:
| Prüffeld | Was zu tun ist |
| Vertragspreise SGB XI | Neue Preise je Leistungsart / Leistungskomplex (LK) mit Vertrag abgleichen. |
| Vertragspreise SGB V | Positionsnummern, Punktwerte / Eurowerte und Gültigkeit prüfen. |
| Abrechn.kennzeichen | Ist das Abrechnungskennzeichen / Tarifkennzeichen (AC/TK) an die neuen Verträge angepasst? |
| Softwarepflege | Testabrechnung durchführen und mit dem Vertrag vergleichen. |
| Vieraugenprinzip | Erfassung + separate Kontrolle durch zweite Person (vor dem Echtlauf). |
Dieser Punkt ist technisch – aber enorm wirkungsvoll. Ein sauber gepflegtes Abrechnungssystem verhindert monatelange Fehlerketten.
Im Zuge des Jahreswechsels stehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft vor Fragen zu ihrem Anspruch und den anfallenden Kosten. Die Pflegekasse und die Pflegeversicherung sind dabei die zentralen Ansprechpartner für die finanzielle Abwicklung.
Wichtige Prüfungspunkte für die Kundenberatung:
Eigenanteil und Transparenz: Wie verändert sich der Eigenanteil durch neue Vertragspreise?
Pflegegeld vs. Sachleistung: Steht das Verhältnis von Pflegegeld zu Sachleistung noch optimal zum Bedarf der Pflegenden?
Lebenssituation: Viele Pflegebedürftige möchten weiterhin in ihrem Hause oder in kleinen Einrichtungen optimal versorgt werden, anstatt in Krankenhäuser verlegt zu werden. Eine gute Betreuung von der ersten Stunde an ist die Voraussetzung dafür.
Weihnachten: Vor und nach Weihnachten ist die Zeit der größten Belastung für Angehörige; hier Budgets (wie die Verhinderungspflege) proaktiv kommunizieren.
Die Motivation und die Zufriedenheit der Pflegekräfte sind entscheidend für die Stabilität des Dienstes. Der Jahreswechsel bietet die Chance, interne Prozesse zu optimieren und auf die Wünsche der Pflegenden einzugehen.
Neuerungen in der Praxis: Alle relevanten Neuerungen im SGB XI und V, die zur Entbürokratisierung beitragen, müssen schnellstmöglich im Team kommuniziert werden.
Entbürokratisierung nutzen: Prozesse verschlanken, die den Pflegekräften mehr Zeit für die direkte Betreuung lassen.
Wünsche und Planung: Die Dienstplanung für das nächste Jahr sollte die individuellen Wünsche der Pflegekräfte so weit wie möglich berücksichtigen, um eine faire Verteilung von Wochenend- und Feiertagsdiensten (wie über Weihnachten) zu gewährleisten.
Beim Jahreswechsel geht es nicht nur um Kassen und Verträge, sondern auch um das Team:
Gerade in der ambulanten Pflege ist die Mischung aus Früh-, Spät-, Nacht- und Wochenenddiensten komplex. Ein Jahreswechsel ist ein guter Anlass, gemeinsam mit Lohnbüro/Steuerberater zu prüfen:
Zudem lohnt der Blick auf:
Der Jahreswechsel ist eine gute Gelegenheit, Prozesse aus der Organisationsberatung umzusetzen oder nachzujustieren:
Der Jahreswechsel eignet sich ideal für einen kurzen internen „Mini-Audit“: Was läuft gut, was kostet uns laufend Zeit oder Geld, ohne dass wir es bewusst steuern?
Stichwort: „Was sollte dieses Jahr unbedingt noch passieren?“
Pflegeleistungen & Budgets:
Verträge & Abrechnung:
Lohn & Personal:
Organisation:
Hier kannst du unsere Checkliste auf einfach downloaden!
Der Jahreswechsel in der ambulanten Pflege ist mehr als „nur“ eine neue Jahreszahl in der Software. Er ist ein strategischer Punkt, an dem Budgets, Verträge, Löhne und Prozesse neu ausgerichtet werden können.
Wer jetzt:
startet 2026 mit Klarheit statt Chaos – und verschafft seinem Pflegedienst Stabilität in einem ohnehin anspruchsvollen Umfeld.
Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht über unser Kontaktformular!
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