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Jahreswechsel in der ambulanten Pflege 2025/2026: Budgets, Verträge & Lohn sauber regeln

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
  • Verträge und Preise im System prüfen: Neue SGB V und XI Verträge (Preise, Kennzeichen) müssen fehlerfrei und im Vieraugenprinzip in der Software hinterlegt werden, um Fehlabrechnungen zu verhindern.

  • Budgets der Kunden analysieren: Auswerten, welche Kunden ihre Budgets (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege) nicht nutzen, um Beratungsbedarf zu erkennen und Erlöse zu sichern.

  • Lohnabrechnung und Zuschläge prüfen: Die Lohnzuschlagslogik mit Tarifverträgen abgleichen und sicherstellen, dass sie korrekt in der Lohnsoftware hinterlegt ist.

  • Prozesse und Zuständigkeiten klären: Verantwortlichkeiten (Budgetkontrolle, Vertragspflege) schärfen und kritische Prozesse (Tourenplanung) optimieren.

  • Checkliste abarbeiten: Eine konkrete Jahreswechsel-Checkliste (Budgets auswerten, Verträge pflegen, Testabrechnung durchführen) konsequent umsetzen.

Dieser Beitrag bündelt die wichtigsten Punkte für den Jahreswechsel 2025/2026 – speziell für ambulante Dienste und Sozialstationen.

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Autor: Daniel von Kralik, Geschäftsführung
Stand: 10.Dezember 2025

Lesezeit: 5-10 min

Inhaltsverzeichnis

Budgets und Leistungen: Jahresende ist Analysezeit

Auch wenn formale Minusstundenkonten in der Pflege eher die Ausnahme sind, gibt es einen zentralen Punkt: Wie gut sind Budgets und Leistungen im laufenden Jahr genutzt worden – und was lässt sich in 2026 besser steuern?

Wichtige Bausteine:

Der Jahreswechsel ist der ideale Zeitpunkt, um auszuwerten:

Gerade deine Auditberichte zeigen:

Viele Dienste haben genug Auftragsvolumen im Bestand, nutzen aber Budgets und Leistungsarten nicht konsequent – und verschenken damit Erlöse.

Beispielhafte Übersicht (vereinfachte Darstellung):

BereichTypische Frage zum Jahreswechsel
EntlastungsbetragWo wurden Budgets kaum genutzt – obwohl Entlastungsbedarf erkennbar ist?
EntlastungsbudgetGibt es Klient:innen, die Verhinderungspflege kaum abrufen?
SGB-XI-SachleistungenSind Pflegegrade, Leistungsumfang und Realität der Versorgung noch deckungsgleich?
SGB-V-LeistungenWerden Verordnungen sauber umgesetzt und vollständig abgerechnet?

Der Jahreswechsel eignet sich hervorragend, um genau diese Punkte im Team einmal bewusst anzuschauen.

Neue Verträge nach SGB V und XI: Preise und Abrechnung im Griff behalten

Ein zentraler Knackpunkt – und eine der größten Fehlerquellen – sind neue oder angepasste Verträge nach SGB V und SGB XI.

Typische Stolperfallen:

Vereinbarte neue Preise sind zwar unterschrieben, aber in der Software nicht vollständig nachgezogen.
Es werden alte Leistungssätze weiter verwendet.
Abrechnungskennzeichen / Tarifkennzeichen bleiben auf dem alten Stand.
In manchen Programmen werden zwar die Leistungspositionen angepasst, aber die Leistungspreise werden vergessen.

Das Ergebnis: Fehlabrechnungen, Rückfragen der Kassen, Korrekturläufe, Zeitverlust und im schlechtesten Fall Retaxierungen.

Empfohlene Vorgehensweise zum Jahreswechsel:

1. Alle neuen oder geänderten Verträge SGB V / XI für 2025/2026 zusammenstellen. 

2. Für jede betroffene Leistungsposition in der Software prüfen:

  • Sind die neuen Preise korrekt hinterlegt?
  • Sind die gültig ab / bis-Daten richtig gesetzt?
  • Passen die Abrechnungskennzeichen/ Tarifkennzeichen AC/TK zum neuen Vertrag?

 

3. Das Ganze konsequent im Vieraugenprinzip prüfen:

  • Eine Person erfasst / ändert die Vertragspreise und Zuordnungen.
  • Eine zweite Person kontrolliert anhand der Vertragsunterlagen direkt in der Software (z. B. Snap, etc.).

Kompakte Übersicht:

PrüffeldWas zu tun ist
Vertragspreise SGB XINeue Preise je Leistungsart / Leistungskomplex (LK) mit Vertrag abgleichen.
Vertragspreise SGB VPositionsnummern, Punktwerte / Eurowerte und Gültigkeit prüfen.
Abrechn.kennzeichen Ist das Abrechnungskennzeichen / Tarifkennzeichen (AC/TK) an die neuen Verträge angepasst?
SoftwarepflegeTestabrechnung durchführen und mit dem Vertrag vergleichen.
VieraugenprinzipErfassung + separate Kontrolle durch zweite Person (vor dem Echtlauf).

Dieser Punkt ist technisch – aber enorm wirkungsvoll. Ein sauber gepflegtes Abrechnungssystem verhindert monatelange Fehlerketten.

Das spricht für Consolutions als starken Partner an Ihrere Seite

Fokus 2026: Anspruch, Kosten und Pflegekasse

Im Zuge des Jahreswechsels stehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft vor Fragen zu ihrem Anspruch und den anfallenden Kosten. Die Pflegekasse und die Pflegeversicherung sind dabei die zentralen Ansprechpartner für die finanzielle Abwicklung.

Wichtige Prüfungspunkte für die Kundenberatung:

  • Eigenanteil und Transparenz: Wie verändert sich der Eigenanteil durch neue Vertragspreise?

  • Pflegegeld vs. Sachleistung: Steht das Verhältnis von Pflegegeld zu Sachleistung noch optimal zum Bedarf der Pflegenden?

  • Lebenssituation: Viele Pflegebedürftige möchten weiterhin in ihrem Hause oder in kleinen Einrichtungen optimal versorgt werden, anstatt in Krankenhäuser verlegt zu werden. Eine gute Betreuung von der ersten Stunde an ist die Voraussetzung dafür.

  • Weihnachten: Vor und nach Weihnachten ist die Zeit der größten Belastung für Angehörige; hier Budgets (wie die Verhinderungspflege) proaktiv kommunizieren.

Lohnabrechnung und Personal: Sicher in 2026 einsteigen

Die Motivation und die Zufriedenheit der Pflegekräfte sind entscheidend für die Stabilität des Dienstes. Der Jahreswechsel bietet die Chance, interne Prozesse zu optimieren und auf die Wünsche der Pflegenden einzugehen.

  • Neuerungen in der Praxis: Alle relevanten Neuerungen im SGB XI und V, die zur Entbürokratisierung beitragen, müssen schnellstmöglich im Team kommuniziert werden.

  • Entbürokratisierung nutzen: Prozesse verschlanken, die den Pflegekräften mehr Zeit für die direkte Betreuung lassen.

  • Wünsche und Planung: Die Dienstplanung für das nächste Jahr sollte die individuellen Wünsche der Pflegekräfte so weit wie möglich berücksichtigen, um eine faire Verteilung von Wochenend- und Feiertagsdiensten (wie über Weihnachten) zu gewährleisten.

Fokus 2026: Pflegekräfte, Wünsche und Neuerungen

Beim Jahreswechsel geht es nicht nur um Kassen und Verträge, sondern auch um das Team:

  • Sind alle Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) im Lohnsystem richtig gepflegt?
  • Sind Regelungen aus Tarifverträgen (TVöD, AVR, Haustarife) oder betrieblichen Vereinbarungen aktuell umgesetzt?
  • Werden Zuschläge transparent ausgewiesen (wichtig für Steuer- und SV-Begünstigung)?

Gerade in der ambulanten Pflege ist die Mischung aus Früh-, Spät-, Nacht- und Wochenenddiensten komplex. Ein Jahreswechsel ist ein guter Anlass, gemeinsam mit Lohnbüro/Steuerberater zu prüfen:

  • Passen die aktuellen Zuschlagsprozentsätze und Zeiträume noch zu Tarifstand und Vereinbarungen?
  • Sind alle Regelungen sauber in der Lohnsoftware hinterlegt (keine „Handrechnungen“ im Hintergrund)?
  • Wird klar dokumentiert, welche Zahlungen Grundlohn sind und welche echte Zuschläge sind?

Zudem lohnt der Blick auf:

  • Dienstplanlogik 2026 (Dienstmodelle, Flexibilitätsgrenzen, Belastung einzelner Mitarbeitender)
  • Urlaubsplanung (Vermeidung von Ballungen, faire Verteilung)
  • Geplante Gehaltsanpassungen / Tarifsteigerungen in der Wirtschaftsplanung

Organisation und Prozesse: Jahreswechsel als „Reset-Knopf“ nutzen

Der Jahreswechsel ist eine gute Gelegenheit, Prozesse aus der Organisationsberatung umzusetzen oder nachzujustieren:

  • Rollen und Zuständigkeiten schärfen

    • PDL, Teamleitungen, Verwaltung: Wer ist wofür verantwortlich?
    • Wer überwacht Budgets, wer pflegt die Verträge in der Software, wer kontrolliert Abrechnungen?

 

  • Touren- und Einsatzplanung überprüfen

    • Stimmen die fachlichen Vorgabezeiten noch zu den realen Zeiten?
    • Gibt es Touren, die strukturell immer „aus dem Ruder laufen“?
    • Ist die Aufteilung Fachkraft / Pflegehilfe stimmig?

 

  • Bereichstrennung konsequent umsetzen

    • Hauswirtschaft, Betreutes Wohnen, Tagespflege: getrennte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
    • Keine Vermischung, die Kennzahlen verzerrt.

 

Der Jahreswechsel eignet sich ideal für einen kurzen internen „Mini-Audit“: Was läuft gut, was kostet uns laufend Zeit oder Geld, ohne dass wir es bewusst steuern?

WAS WIR ANBIETEN

Organisations-Beratung lohnt sich, wenn:

  • die Rentabilität abnimmt und Sie nicht wissen, wo die Ursachen dafür liegen
  • der Krankenstand zu- und die Zufriedenheit der Mitarbeiter abnimmt
  • sich Überstunden sammeln
  • Leitungsaufgaben immer hintenanstehen
Was wir tun:
  • Analysieren Ihre Strukturen und Abläufe anhand der aktuellen Arbeitsweisen aller an den Prozessen Beteiligten
  • Abläufe so strukturieren, dass Sie und Ihr Team wieder effektiv arbeiten können
  • Ihr Team für die Veränderung inspirieren
    partnerschaftlich mit Ihnen arbeiten – und nie von „oben herab“

Konkrete Jahreswechsel-Checkliste für ambulante Dienste

Stichwort: „Was sollte dieses Jahr unbedingt noch passieren?“

Pflegeleistungen & Budgets:

  • Entlastungsbeträge und Entlastungsbudgets je Kunde auswerten
  • Auffällige Unter- oder Übernutzung identifizieren
  • Beratungskonzept für 2026 daraus ableiten (Bestandskunden statt nur Neukunden)

 

Verträge & Abrechnung:

  • Alle neuen SGB-V- und SGB-XI-Verträge zusammentragen
  • Preise und Abrechnungskennzeichen in der Software pflegen
  • Vieraugenprinzip bei Vertragsübernahme umsetzen
  • Testabrechnung durchführen und mit Originalvertrag vergleichen

 

Lohn & Personal:

  • Zuschlagslogik prüfen und mit Tarif/Steuerberater abgleichen
  • Dienst- und Urlaubsplanung 2026 grob strukturieren
  • Geplante Entgeltanpassungen in die Budgetplanung übernehmen

 

Organisation:

  • Verantwortlichkeiten schriftlich festhalten
  • Kritische Prozesse (Tourenplanung, Doku, Abrechnung, Verordnungsmanagement) klar zuordnen
  • Software-Funktionen, die bisher nicht genutzt wurden, für 2026 gezielt einplanen (z. B. Auswertungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen)

 

Hier kannst du unsere Checkliste auf einfach downloaden!

Fazit & Handlungsaufforderung

Der Jahreswechsel in der ambulanten Pflege ist mehr als „nur“ eine neue Jahreszahl in der Software. Er ist ein strategischer Punkt, an dem Budgets, Verträge, Löhne und Prozesse neu ausgerichtet werden können.

Wer jetzt:

  • neue SGB-V- und SGB-XI-Verträge sauber ins System holt,
  • das Vieraugenprinzip konsequent lebt,
  • Budgets bei Bestandskunden bewusst nutzt und
  • Lohn- und Einsatzplanung strukturiert aufsetzt,

 

startet 2026 mit Klarheit statt Chaos – und verschafft seinem Pflegedienst Stabilität in einem ohnehin anspruchsvollen Umfeld.

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